Man kann natürlich - gut österreichisch - sagen, für die kurze Zeit, in der die wesentlichen Änderungen beraten und beschlossen wurden, ist das Ergebnis der Wohnrechtsnovelle 1999 (WRN 1999)3) gar nicht so schlecht, ja zT, vor allem im Wohnungseigentumsrecht, durchaus erfreulich. Die kurze Legisvakanz4), die den Rechtsanwendern große Schwierigkeiten bereitete, lässt sich nur mit dem Wahltermin am 3. Oktober entschuldigen, der auch sonst einige Spuren in der Novelle hinterlassen hat. In Zukunft wird man die Bedeutung der Novelle allerdings nicht an den Schwierigkeiten des Zustandekommens messen, sondern an den durchaus unterschiedlichen Ergebnissen.