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§ 16 Abs 8 MRG und genereller Verzicht auf die Einrede der „Verjährung“ im Mietvertrag

RechtsprechungMRGwobl 2000/15wobl 2000, 43 Heft 2 v. 20.2.2000

§ 16 Abs 8 MRG; § 1502 ABGB:

Auf die Geltung der im § 16 Abs 8 MRG normierten Frist, die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung geltend zu machen, kann nicht im voraus verzichtet werden.

OGH 29. 6. 1999, 5 Ob 172/99a (LGZ Wien 40 R 485/98i; BG Josefstadt 6 Msch 45/98s); EWr I/16/261 f.

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