§ 21 Abs 1 Z 8, § 23 MRG; § 17 HBG:
Zahlungen des Hauseigentümers (als Ersatz an den Hausbesorger oder direkt an den Vertreter) für die Entgelte des Vertreters bei Krankheit, Unfall und Urlaub des Hausbesorgers sind Betriebskosten.
§ 21 Abs 1 Z 8, § 23 MRG; § 17 HBG:
Zahlungen des Hauseigentümers (als Ersatz an den Hausbesorger oder direkt an den Vertreter) für die Entgelte des Vertreters bei Krankheit, Unfall und Urlaub des Hausbesorgers sind Betriebskosten.