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Zur Nutzung dinglicher Rechte Dritter an Fruchtgenussliegenschaften der BIG

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejciwobl 2000, 33 Heft 2 v. 20.2.2000

Deskriptoren: #Bund; Bundesimmobiliengesellschaft; Bundesimmobiliengesetz; Dingliche Rechte; Fruchtgenußrahmenvertrag; Fruchtgenußrecht; §§ 509 ff ABGB

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