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Entschädigungsanspruch nach § 8 Abs 3 MRG: Haftungsumfang der einzelnen Miteigentümer

RechtsprechungMRGwobl 2000/192wobl 2000, 358 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 1302 ABGB; § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5 MRG:

Für Entschädigungsansprüche nach § 8 Abs 3 MRG haften zwar mehrere Schädiger solidarisch, innerhalb der „Schädigergruppe“ der Miteigentümer (Vermieter) tritt aber bloß Anteilshaftung ein.

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