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Schuldtilgung durch Aufrechnung nach der Entscheidung gem § 33 Abs 2 MRG

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2000/185wobl 2000, 338 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 33 Abs 2 MRG:

Besteht die Aufrechnungslage bereits vor der Entscheidung nach § 33 Abs 2 MRG, so kann der beklagte Mieter die Aufrechnung zeitlich nur vor und nicht nach der Entscheidung gem § 33 Abs 2 MRG erklären.

OGH 26. 7. 2000, 7 Ob 171/00y (LGZ Wien 41 R 383/99y; BG Donaustadt 5 C 1085/95s)

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