§ 15b Abs 1 WGG idF vor der WRN 2000; § 22 WGG:
Für die Frage, ob eine nach dem 31. 12. 1993 erfolgte Förderung einer Wohnung vorliegt, ist auf das Datum der Förderungszusage durch die zuständige Stelle abzustellen. Es entspricht einem Gebot des Vertrauensschutzes, die Übereignungsverpflichtung in die Kalkulation einer langfristigen Finanzierung und Bewirtschaftung geplanter Wohnbauten einbeziehen zu können.