§ 15a Abs 1 Z 2 MRG (§ 16 Abs 2 Z 2 MRG idF vor dem 3. WÄG):
Ein Baderaum, der nicht mit einer Entlüftung ins Freie ausgestattet ist, sondern nur ins Stiegenhaus durch Öffnen eines Fensters belüftet werden kann, entsprach 1995 nicht dem zeitgemäßen Standard.
OGH 14. 9. 1999, 5 Ob 241/99y (LGZ Wien 40 R 224/99h - Zurückweisung des ao Revisionsrekurses); EWr I/15a/10 f.