§ 12 Abs 1, § 30 Abs 2 Z 4 MRG:
Auch bei in Scheidung lebenden Eheleuten muss im maßgeblichen Zeitpunkt der Weitergabe der Wohnung ein gemeinsamer Haushalt bestanden haben.
OGH 28. 3. 2000, 1 Ob 305/99f (LGZ Wien 40 R 316/99p; BG Innere Stadt Wien 47 C 332/98 t)