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Ersatz von Aufwendungen des Untermieters; Zession

RechtsprechungMRGwobl 2000/159wobl 2000, 298 Heft 10 v. 20.10.2000

§ 10 MRG; § 1392 ABGB:

Der Hauptmieter hat gem § 10 MRG einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die während der Bestandzeit vom Untermieter getätigt wurden.

Dieser Aufwandersatzanspruch kann an den Untermieter abgetreten werden.

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