§ 10 MRG; § 1392 ABGB:
Der Hauptmieter hat gem § 10 MRG einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die während der Bestandzeit vom Untermieter getätigt wurden.
Dieser Aufwandersatzanspruch kann an den Untermieter abgetreten werden.
§ 10 MRG; § 1392 ABGB:
Der Hauptmieter hat gem § 10 MRG einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die während der Bestandzeit vom Untermieter getätigt wurden.
Dieser Aufwandersatzanspruch kann an den Untermieter abgetreten werden.