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Zu den maßgeblichen Anknüpfungspunkten im Intertemporalen Befristungsrecht des MRG...*)*) Im Zusammenhang mit dem Entstehen der folgenden Abhandlung ist darauf hinzuweisen, dass sich - ohne dass dies dem Verfasser bekannt gewesen wäre - zur selben Zeit H. Böhm ausführlich mit der Interpretation des § 49c MRG beschäftigte, bei dieser Bestimmung ähnliche legistische „Ungenauigkeiten“ und drohende Wertungswidersprüche ortete und zu deren Abhilfe im Wesentlichen zu ähnlichen Interpretationsvorschlägen gelangte wie der Verfasser. Zu den Ausführungen H. Böhms, auf die im Folgenden nicht mehr im Detail eingegangen werden konnte, vgl H. Böhm, Das neue Befristungsrecht (mit Fallbeispielen zur Übergangsproblematik), immolex 2000, 243.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2000, 287 Heft 10 v. 20.10.2000

Versuch eines harmonischen Verständnisses der §§ 49a, 49b und 49c MRG

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