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Richtwertmietzins und vorübergehende Unbenützbarkeit des Liftes

RechtsprechungMRGwobl 1999/75wobl 1999, 166 Heft 5 v. 20.5.1999

§ 16 Abs 2 Z 2 MRG; § 3 Abs 4 RichtWG:

Für einen Zuschlag zum Richtwert wegen der Ausstattung des Gebäudes mit einer Aufzugsanlage sind die Umstände bei Abschluß des Mietvertrages zu berücksichtigen.

Nur eine dauernde Unbenützbarkeit einer im § 16 Abs 2 Z 2 MRG genannten Anlage ist bei der Mietzinsbildung beachtlich.

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