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Geltendmachung der Überschreitung des zulässigen Mietzinses in Altmietverträgen

RechtsprechungMRGwobl 1999/46wobl 1999, 96 Heft 3 v. 20.3.1999

§ 16 Abs 8 MRG idF 3. WÄG; Art II Abschnitt II Z 1 und 5 des 3. WÄG; Abs 6 KdmPat ABGB:

Die dreijährige Frist zur Geltendmachung der Überschreitung des zulässigen Mietzinses begann für vor dem 1. 3. 1994 geschlossene Mietzinsvereinbarungen mit dem Inkrafttreten des 3. WÄG, somit am 1. 3. 1994.

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