vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Richterliche Anleitungspflicht und Außerstreitverfahren gemäß § 37 MRG

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 1999/41wobl 1999, 66 Heft 2 v. 20.2.1999

§ 37 MRG; § 2 Abs 2 Z 5 u Z 6 AußStrG:

In Msch-Verfahren mit Dispositionsgrundsatz der Parteien ist der Untersuchungsgrundsatz zwar eingeschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschaltet. Das Gericht hat also noch stärker als im streitigen Verfahren darauf zu achten, daß den Parteien aus der formell oder inhaltlich unzulänglichen Geltendmachung eines Rechtsschutzbegehrens kein Nachteil entsteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!