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Schlüssiger Verzicht auf Aufwertungsbeträge auf Grund von Wertsicherung

RechtsprechungABGBwobl 1999/40wobl 1999, 66 Heft 2 v. 20.2.1999

§ 863 ABGB:

Die Verwirkung eines Anspruchs durch bloße Nichtgeltendmachung ist dem österreichischen Recht fremd. Vor Ablauf der Verjährungszeit tritt ein Rechtsverlust nur ein, wenn der Berechtigte auf sein Recht ausdrücklich oder schlüssig verzichtet.

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