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Keine Mietzinsanhebung bei Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung

RechtsprechungMRGwobl 1999/28wobl 1999, 51 Heft 2 v. 20.2.1999

§ 12a MRG, § 62 Abs 5 AMSG:

Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung auf das Arbeitsmarktservice, ein Dienstleistungsunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, beruht auf einem Akt der Gesetzgebung und nicht auf einem Rechtsgeschäft. Eine Unternehmensveräußerung im Sinn des § 12a Abs 1 MRG liegt daher nicht vor. Ebensowenig haben sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten geändert.

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