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Ehegatten-WE bei Konkurseröffnung

RechtsprechungWEGwobl 1998/179wobl 1998, 283 Heft 9 v. 20.9.1998

§ 9 Abs 2 WEG; § 1 Abs 1, § 13 KO (§ 25 GBG):

Durch Eröffnung des Konkurses fällt das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Gemeinschuldners in die Konkursmasse, wozu auch bei bestehendem Ehegatten-WE der halbe Mindestanteil gehört. Es sind die besonderen Regelungen des § 9 Abs 2 WEG hinsichtlich der Zwangsvollstreckung auf einen halben Mindestanteil bei Ehegatten-WE anzuwenden.

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