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Nachträglich begründetes WE im MRG-Althaus und Sachlegitimation des einzelnen Wohnungseigentümers für einen Antrag auf Mietzinserhöhung/Angemessenheitsprüfung des Mietzinses

RechtsprechungABGBwobl 1998/121wobl 1998, 178 Heft 6 v. 20.6.1998

§ 1120, §§ 1392 ff ABGB; § 12a Abs 3, § 37 Abs 1 Z 8, § 46a MRG; § 1 Abs 1 Satz 1, § 2 Abs 2 Z 1, § 13 Abs 1 WEG:

Durch die nachträgliche Begründung von WE an einem Mietobjekt (hier: Geschäftsräumlichkeit) im MRG-Althaus kommt es zwar zu keinem Bestandgeberwechsel iSd § 1120 ABGB.

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