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Nachträglich begründetes WE im MRG-Althaus und Sachlegitimation des einzelnen Wohnungseigentümers zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs gem § 8 Abs 2 MRG

RechtsprechungABGBwobl 1998/122wobl 1998, 179 Heft 6 v. 20.6.1998

§ 1120, §§ 1392 ff ABGB; § 8 Abs 2 und 3, § 37 Abs 1 Z 5 MRG; § 1 Abs 1 Satz 1, § 13 Abs 1 WEG:

Durch die nachträgliche Begründung von WE an einer bereits früher vermieteten Wohnung im MRG-Althaus kommt es zwar zu keinem Bestandgeberwechsel iSd § 1120 ABGB, so daß jeder Mit- und Wohnungseigentümer nur Mitvermieter ist.

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