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Prüfung der Grundkosten in alten Baulichkeiten einer GBV?

RechtsprechungWohnungsgemeinnützigkeitsrechtwobl 1998/55wobl 1998, 86 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 39 Abs 10 WGG idF vor dem 3. WÄG:

Wurde mit dem Bau des Hauses vor dem 1. 7. 1979 begonnen, ist § 13 Abs 2 für die Berechnung der Grundkosten nicht anzuwenden; es gelten weiterhin § 7 Abs 2 WGG 1940 und § 11 Abs 3 Satz 1 - 3 WGGDV.

§ 7 Abs 2 WGG 1940 und § 11 Abs 3 Satz 1-3 WGGDV:

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