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Ordnungsgemäßer Wohnungszustand und Kategorieausgleich

RechtsprechungMRGwobl 1998/19wobl 1998, 46 Heft 2 v. 20.2.1998

§ 16 Abs 1 Z 5 und Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG:

Ein fehlendes Kategoriemerkmal „Küche“ kann durch eine Gasetagenheizung ausgeglichen und die Wohnung deshalb (zumindest) in die Ausstattungskategorie B eingestuft werden.

Eine solche Wohnung ist auch dann in einem ordnungsgemäßen Zustand iSd § 16 Abs 1 Z 5 MRG aF, wenn in der Küche Spüle samt Armaturen fehlten, weil das Fehlen dieser Geräte nicht ein weiteres Mal berücksichtigt werden dürfte.

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