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Wiederverwendung von Altteilen beim Neubau

RechtsprechungMRGwobl 1998/188wobl 1998, 298 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 1 Abs 4 Z 1 MRG:

Werden bestehen gebliebene Räume des alten Baubestandes im neuen Haus verwendet, so fehlt es an der tatbestandsmäßigen Neuerrichtung des Gebäudes. Sind nur Außenmauern des Objekts erhalten geblieben, so ist im Rahmen einer vergleichenden Wertung zu entscheiden, ob eine Neuerrichtung vorliegt.

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