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Aufrechte Lebensgemeinschaft und dringendes Wohnbedürfnis

wobl 1997/84wobl 1997, 227 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§§ 14 Abs 3, 30 Abs 2 Z 4 MRG:

Im Fall der Weitergabe der Wohnung an den Lebensgefährten der Mieterin ist der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG solange nicht verwirklicht, als die Lebensgemeinschaft aufrecht ist und der Lebensgefährte die Wohnung dringend benötigt.

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