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8 Thesen zur "Privatisierung" des Nutzwertverfahrens

Dr. Dietrich Derbolavwobl 1997, 210 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

1. These

Auch das private Gutachten nach § 3 Abs 1 WEG muß die formalen Voraussetzungen des gerichtlichen Nutzwertverfahrens nach § 26 Abs 2 Z 6 WEG erfüllen, da es sonst von den Miteigentümern und Wohnungseigentumsbewerbern sowie vom Gericht bei einer gerichtlichen Festsetzung der Nutzwerte nicht überprüft werden kann.

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