vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Individualrechte nach § 13 WEG stehen nur dem verbücherten Wohnungseigentümer zu

wobl 1997/93wobl 1997, 234 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 12 Abs 1, § 13 WEG:

Die Individualrechte nach § 13 WEG (hier offenbar: das Änderungsrecht gem Abs 2) stehen ausnahmslos dem im Grundbuch einverleibten (jeweiligen) Wohnungseigentümer zu. Mangels einer Gesetzeslücke scheidet die analoge Anwendung des § 13 WEG auf "außerbücherliche" Miteigentümer aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!