§ 27 MRG:
Bei aus Anlaß eines Mieterwechsels bezahlten Ablösen ist nach stRsp zur Aktivlegitimation nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, auf wessen Kosten die unzulässige Bereicherung des Ablöseempfängers im Endeffekt erfolgt ist.
§ 27 MRG:
Bei aus Anlaß eines Mieterwechsels bezahlten Ablösen ist nach stRsp zur Aktivlegitimation nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, auf wessen Kosten die unzulässige Bereicherung des Ablöseempfängers im Endeffekt erfolgt ist.