§ 14 Abs 3 MRG: Lebensgefährten im Sinn dieser Bestimmung können nur Personen verschiedenen Geschlechts sein. Dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner des Mieters kommt kein Eintrittsrecht zu.
OGH 5. 12. 1996, 6 Ob 2325/96x (LGZ Wien, 40 R 168/96v; BG Favoriten, 9 C 157/95 b), EWr I/14/31 ff