§§ 1 Abs 3 WEG: An selbständigen, als solchen gewidmeten und genutzten Wohnungen, deren Widmung als Wohnung iSd § 1 Abs 3 nicht aufgehoben wurde, kann WE - auch nicht unter der Bezeichnung „sonstige für Wohnzwecke genutzte Räumlichkeiten“ - begründet werden. Für solche Substandardwohnungen sind Nutzwerte festzusetzen. Diese Wohnungen stehen im schlichten Miteigentum der Liegenschaftseigentümer.