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Das Bauträgervertragsgesetz - ein Überblick

Vertr.-Ass. Dr. Susanne Degelseggerwobl 1997, 1 Heft 1 und 2 v. 20.1.1997

1. Einleitung

Mit 1.1.1997 ist das Bauträgervertragsgesetz1)1)Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz " BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird (BGBl I 1997/7). Das BTVG ist bereits am 1.1.1997 in Kraft getreten; es ist jedoch gemäß § 18 Abs 1 BTVG nur auf Bauträgerverträge anzuwenden, bei denen der Baubeginn nach dem 1.12.1996 erfolgte. (kurz: BTVG) in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber setzte mit der Erlassung dieses Gesetzes ein weiteres Zeichen in Sachen Verstärkung des Konsumentenschutzes in der Immobilienbranche2)2)Schon durch das Maklergesetz (BGBl 1996/297) wurde in einem so sensiblen Bereich wie dem Handel mit Immobilien der Schutz des Konsumenten durch Einführung umfassender Informationspflichten und eines Rücktrittsrechts wesentlich erweitert.. Kernstück und hauptsächliche Zielrichtung des Gesetzes ist der Schutz des Erwerbers vor dem Verlust seiner Zahlungen bei einer Insolvenz des Bauträgers.

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