vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebskostenabrechnung und Fälligkeit von Betriebskosten

wobl 1997/108wobl 1997, 264 Heft 11 und 12 v. 20.11.1997

§ 21 Abs 3 MRG: Bei einer Jahrespauschalverrechnung hat die Betriebskostenabrechnung alle im Kalenderjahr dem Vermieter gegenüber fällig gewordenen Bewirtschaftungskosten zu erfassen.

Die durch Parteienvereinbarung festgelegte Fälligkeit wird weder durch eine Vorschreibung, mit der an die bevorstehende Fälligkeit erinnert wird, noch durch Zahlung vor Fälligkeit geändert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!