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Täuschung bei Abschluß eines Bestandvertrages

wobl 1997/103wobl 1997, 259 Heft 11 und 12 v. 20.11.1997

§§ 870, 872 u 874 ABGB:

Grundsätzliches zu den Ansprüchen eines arglistig Getäuschten auf Vertragsanpassung (Angemessene Vergütung iSd § 872 ABGB) und auf Schadenersatz (§ 874 ABGB) bei einem Bestandvertrag.

Das Begehren auf Vertragsanpassung und/oder Schadenersatz ist bei einem Dauerschuldverhältnis für den Zeitraum ausgeschlossen, in dem die ursprüngliche Äquivalenzstörung (hier: durch eine behauptete Unbrauchbarkeit eines WC) bereits beseitigt war; hiebei ist es unerheblich, wer das Bestandobjekt in den zum bedungenen Gebrauch tauglichen Zustand versetzte.

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