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Fehlendes Wohnbedürfnis und Ehewohnung

wobl 1997/102wobl 1997, 256 Heft 11 und 12 v. 20.11.1997

§§ 90, 97 ABGB:

Dient die Ehewohnung dem nicht-verfügungsberechtigten Gatten nicht mehr zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses, stehen ihm keine Erhaltungsansprüche nach § 97 ABGB zu; insbesondere hat er auch kein Recht auf bloßes Wohnungsbetreten, ohne zuvor das Einvernehmen mit dem verfügungsberechtigten Gatten hergestellt zu haben.

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