§ 30 Abs 2 Z 4 MRG: Der Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist nicht verwirklicht, wenn das " im weitergegebenen Bestandobjekt betriebene " Unternehmen erhalten bleibt. Das ist der Fall, wenn ein lebendes, wenn auch insolventes Unternehmen von einer Auffanggesellschaft weitergeführt wird.
OGH 13. 5. 1997, 4 Ob 131/97m (LGZ Wien 40 R 786/96a; BG Fünfhaus 5 C 1152/95b)