§ 10 Abs 2 MSchG
Sind Marken bekannt iSd § 10 Abs 2 MSchG, setzt ihr Schutz keine Verwechslungsgefahr voraus, sondern nur eine solche Ähnlichkeit, dass das Publikum Zeichen gedanklich miteinander verknüpft.
Seite 335
§ 10 Abs 2 MSchG
Sind Marken bekannt iSd § 10 Abs 2 MSchG, setzt ihr Schutz keine Verwechslungsgefahr voraus, sondern nur eine solche Ähnlichkeit, dass das Publikum Zeichen gedanklich miteinander verknüpft.
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