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Zum Schutz der bekannten Marke

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2026/112wbl 2026, 335 Heft 6 v. 21.7.2026

§ 10 Abs 2 MSchG

Sind Marken bekannt iSd § 10 Abs 2 MSchG, setzt ihr Schutz keine Verwechslungsgefahr voraus, sondern nur eine solche Ähnlichkeit, dass das Publikum Zeichen gedanklich miteinander verknüpft.

Seite 335


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