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Kartellrecht: Vorabentscheidungsersuchen zu missbräuchlicher Zugangsverweigerung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2026/111wbl 2026, 335 Heft 6 v. 21.7.2026

Art 102 AEUV

Dem Gerichtshof der EU wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Kann die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, einem Nachfrager eine Dienstleistung, nämlich die Registrierung von Kennzeichen von Kunden des Nachfragers im Mautsystem des marktbeherrschenden Unternehmens, zu erbringen, missbräuchlich im Sinn des Art 102 AEUV sein, wenn diese Dienstleistung durch das marktbeherrschende Unternehmen selbst erbracht wird, der Nachfrager damit also keine „neue Dienstleistung“ erbringt, obwohl diese Weigerung geeignet wäre, jeglichen Wettbewerb auf dem Markt durch den Nachfrager auszuschalten, nicht objektiv zu rechtfertigen wäre und die Dienstleistung selbst für die Ausübung der Tätigkeit des Nachfragers unentbehrlich wäre?

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