§ 28 Abs 2 Z 2 Oö BauO 1994, § 367 EO
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens kann die Zustimmung des Grundeigentümers durch Gerichtsentscheid ersetzt werden. Es handelt sich dabei um keine im Verwaltungsverfahren zu lösende Frage, sondern es ist erforderlich, das fehlende Einverständnis durch eine gerichtliche Entscheidung zu ersetzen.

