§ 879 ABGB, § 1 Abs 2 IESG
Setzt ein als Betriebsleiter tätiger Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis über neun Monate fort, obwohl der Betrieb stillgelegt war und er keine Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten hat, liegt eine sittenwidrige Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds vor. Es besteht daher kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.

