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Begriff der dauernden Betriebseinstellung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2026/62wbl 2026, 207 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 62 Z 1 ArbVG, § 120 Abs 3 ArbVG, § 121 Z 1 ArbVG

Eine Kündigung von Betriebsratsmitgliedern kann ohne vorherige Zustimmung des Gerichts nur bei einer dauernden Einstellung des Betriebes rechtswirksam erfolgen. Werden zwar alle Arbeitnehmer gekündigt, die bisherige wirtschaftliche Tätigkeit aber von den Gesellschaftern des Unternehmens fortgesetzt, liegt keine Betriebseinstellung vor.

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