In seiner jüngeren Judikatur greift der VwGH vermehrt auf das Auslegungsprinzip der Einheit der Rechtsordnung als Einheit der Rechtssprache zurück. In der Analyse und im Vergleich der drei Höchstgerichte zeigt sich, dass die Judikatur des VwGH und sein Verständnis von der Einheit der Rechtsordnung eine gewisse Sonderstellung einnehmen.

