Im Zuge der grundlegenden Neuordnung des Rechtsrahmens für die österreichische Elektrizitätswirtschaft hat der Gesetzgeber einen erneuten Anlauf genommen, ein gesetzliches Recht der Stromlieferanten zur Änderung von Allgemeinen Lieferbedingungen sowie des Strompreises zu installieren. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Bedeutung und der Auslegung dieser neuen gesetzlichen Bestimmung.

