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Handeln vor Errichtung der KG; Eigengeschäft

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2026/53wbl 2026, 167 Heft 3 v. 30.4.2026

§ 123 UGB, § 161 UGB

§ 123 UGB findet zufolge § 161 Abs 2 UGB auf die Kommanditgesellschaft Anwendung.

Das Handeln präsumptiver Gesellschafter und Geschäftsführer vor Errichtung der Gesellschaft kann nicht nach § 123 Abs 2 UGB zugerechnet werden, vielmehr ist im Zweifel von einem Eigengeschäft des Erklärenden auszugehen.

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