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Gesetzliche Zinsen für Forderungen des Arbeitgebers

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/144wbl 2025, 543 Heft 9 v. 16.10.2025

§ 49a ASGG, § 61 ASGG

Vom Arbeitgeber gem § 61 ASGG vorläufig gezahlte Beträge sind vom Arbeitnehmer mit den gesetzlichen Zinsen des § 49 a ASGG zurückzuerstatten. Für eine teleologische Reduktion des § 49 a ASGG auf Forderungen des Arbeitnehmers gibt es keinen ausreichenden Grund.

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