Art 21 B-VG, § 34 ArbVG, § 36 ArbVG, § 41 Abs 3 ArbVG, § 59 Abs 1 ArbVG, § 216 L-DBR Steiermark
Landeskrankenanstalten sind Betriebe iSd Betriebsverfassungsrechts, auch wenn sie „ausgegliedert“ sind und von einer dem Land gehörigen Gesellschaft betrieben werden.

