§ 82 GmbHG, § 83 GmbHG, § 1 EKEG, § 2 EKEG, § 3 EKEG
Die Aufrechnung mit einem nicht fälligen Gesellschafterkredit kann gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen. Dem steht, dass der Gesellschafterkredit nicht dem EKEG unterfällt, nicht entgegen.

