§ 7 UWG, § 1330 ABGB
Ziel des Widerrufs ist, die durch die veröffentlichte unwahre Tatsachenbehauptung entstandene abträgliche Meinung über den Verletzten zu beseitigen, sodass der Widerruf grundsätzlich durch Zurücknahme der
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§ 7 UWG, § 1330 ABGB
Ziel des Widerrufs ist, die durch die veröffentlichte unwahre Tatsachenbehauptung entstandene abträgliche Meinung über den Verletzten zu beseitigen, sodass der Widerruf grundsätzlich durch Zurücknahme der
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