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Zum (öffentlichen) Widerruf kreditschädigender Äußerungen

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2025/49wbl 2025, 180 Heft 3 v. 2.4.2025

§ 7 UWG, § 1330 ABGB

Ziel des Widerrufs ist, die durch die veröffentlichte unwahre Tatsachenbehauptung entstandene abträgliche Meinung über den Verletzten zu beseitigen, sodass der Widerruf grundsätzlich durch Zurücknahme der

Seite 180


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