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Die unzulässige Bildaufnahme im Schnittfeld zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht1)1) Patrick Warto ist assoziierter Professor an der Universität Salzburg; Verena Wlk-Rosenstingl ist Legistin im NÖ Landesdienst.

AufsätzeAssoz. Prof. MMag. DDr. Partick Wartowbl 2025, 134 Heft 3 v. 2.4.2025

Unzulässige Bildaufnahmen berühren sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das Recht auf Datenschutz der aufgenommenen Person. Eine übergreifende Diskussion der Problematik fehlt bislang. Anliegen der Darstellung ist es, Parallelen zwischen zivilrechtlichem und datenschutzrechtlichem Aufnahmeverbot aufzuzeigen und systemische Unterschiede hervorzuheben. Dabei sollen insbesondere auch praktische Hinweise zum prozessualen Vorgehen gegeben werden.

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