Unzulässige Bildaufnahmen berühren sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das Recht auf Datenschutz der aufgenommenen Person. Eine übergreifende Diskussion der Problematik fehlt bislang. Anliegen der Darstellung ist es, Parallelen zwischen zivilrechtlichem und datenschutzrechtlichem Aufnahmeverbot aufzuzeigen und systemische Unterschiede hervorzuheben. Dabei sollen insbesondere auch praktische Hinweise zum prozessualen Vorgehen gegeben werden.

