Diesmal: Die EU und die Schweiz vertiefen ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit durch die Modernisierung und Neufassung zentraler Abkommen. Die Anpassungen betreffen maßgebliche Bereiche wie zB die Personenfreizügigkeit, den Strombinnenmarkt oder den Lohnschutz. Sie tragen zur Erhöhung des Schutzniveaus und einer gestärkten Rechts- und Versorgungssicherheit bei. Die aktuelle Rechtsprechung betont den Schutz allgemein zwingender Interessen, insbesondere die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und erlaubt unter gewissen Voraussetzungen Eingriffe in die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit. Darüber hinaus stellt der EuGH klar, dass eine verpflichtende Erhebung des Geschlechts zur Personalisierung von Direktwerbung kein berechtigtes Interesse bei der rechtmäßigen Datenverarbeitung darstellt.

