§ 27 Z 1 AngG
Ein Verhalten des Arbeitnehmers, das geeignet ist, den Heilungsverlauf während eines Krankenstandes zu verzögern, berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer während eines Krankenstandes sein verfassungsgesetzliches Recht auf Versammlungsfreiheit durch Teilnahme an einer Demonstration wahrnimmt.

