§ 91 EheG, § 30 PSG, Art XLII Abs 1 EGZPO
Die Zuwendung ehelichen Vermögens an eine Privatstiftung steht regelmäßig im Widerspruch zur bisherigen Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehepartner.
§ 91 EheG, § 30 PSG, Art XLII Abs 1 EGZPO
Die Zuwendung ehelichen Vermögens an eine Privatstiftung steht regelmäßig im Widerspruch zur bisherigen Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehepartner.
